Ausschreibung & Reglement Koglerhof 2016

1. Grundlagen der Veranstaltung

Die Enduroveranstaltung wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:

Die Enduroveranstalung am Koglerhof ist eine national ausgeschriebene, lizenzfreie Rennsportveranstaltung in Österreich, die es Fahrern von Enduromaschinen mit mindestens 84 ccm Hubraum ermöglicht, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Rundkurs ist so ausgelegt, dass er auch für Fahrer mit geringer oder keiner Sporterfahrung fahrbar ist.

Die einzelnen Veranstaltungen werden als 2-Stunden-Zuverlässigkeits- und Geschicklichkeitsfahrten auf dem abwechslungsreichen Rundkurs durchgeführt.

2. Veranstalter

Rameis Racing Team
Hauptstraße 48
4421 Aschach an der Steyr

Rudolf Rameis 
office@rameis-motorrad.at
Tel: 07252/33718

3. Veranstaltung und Zeitplan

Termin der Veranstaltung wird unter www.enduro-austria.at und in diversen Veranstaltungskalendern veröffentlicht. Ort, Zeitplan und weitere Details sind unter www.rameis-motorrad.at  nachzulesen.

4. Nennungen, Nennschluss und Nenngeld

Die Nennung ist online direkt auf der Website www.rameis-motorrad.at  möglich.

Nennungsschluss ist 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin, Stichtag ist das Datum des Zahlungseinganges beim Veranstalter! Bitte beachten, dass die Banktransferzeiten mehrere Tage betragen können!

Es kann jedoch auch bis einschließlich zum Veranstaltungstag vor Ort genannt werden, falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen. Die gesamte Teilnehmerzahl ist beschränkt!

  • Nenngeld bei fristgerechter Nennung: 50,- Euro
  • Mindestalter beträgt 14 Jahre
  • Die Nachnenngebühr bei Zahlung vor Ort beträgt 10,- Euro

Wird die Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt (höhere Gewalt o. Ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 8,- Euro zurück erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter/Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen.

5. Klasseneinteilung

Es werden folgende Klassen ausgeschrieben:

  • Rookies: vom 15. 10. 2002 bis Jhg. 1995
  • Youngsters: ab Jhg. 1994 bis Jhg. 1985
  • Hardliner: ab Jhg. 1984 bis Jhg. und 1975
  • Senioren: ab Jhg. 1974 bis Jhg. 1965
  • Oldies: ab Jhg. 1964 und älter
  • Damen: alle Jahrgänge

ACHTUNG: Haftungsverzichterklärung muß bei unter 18-jährigen Fahrern immer vom Erziehungsberechtigen unterschrieben werden. Ausweiskontrolle ist vorgesehen Startberechtigt sind all jene, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

6. Technische Bestimmungen

Fahrzeuge: Es sind in allen Klassen nur zulassungsfähige Maschinen (Enduro) erlaubt! Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 96 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Veranstalter und Promotor behalten es sich vor, überlaute Maschinen (auch ohne Geräuschmessung) aus dem Rennen zu nehmen! Bei Schäden an der Auspuffanlage während des Rennens muss der Fahrer bei der nächsten Möglichkeit die Box anfahren und reparieren.

Die Reifenwahl ist freigestellt.

Veranstalter behalten sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Jeder Fahrer darf nur mit einer Maschine an den Start gehen. (Maschinenwechsel während des Rennens ist nicht erlaubt!)

Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Rennen auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen! Eine technische Abnahme ist Pflicht und wird vor Ort bei Anmeldung vom Veranstalter durchgeführt.

Tanken während dem Rennen ist nur in der Tankzone erlaubt! Für das Tanken vor dem Rennen ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden und der Motor abzustellen. Sollte ein Fahrer mit Treibstoffmangel liegen bleiben, so kann er das Fahrzeug bis in die Tankzone schieben und dort das Rennen wieder aufnehmen. Folgt er beim Schieben dem Streckenverlauf, so wird diese Runde gewertet. Folgt er nicht dem Streckenverlauf, so wird die Runde, in der er zurückgeschoben hat, nicht gewertet.

Tanken außerhalb der Tankzone führt zum Wertungsausschluss!
In der Tankzone ist Rauchverbot!

Service- bzw. Reparaturarbeiten auf der Strecke dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch kein anderer Teilnehmer behindert wird und nur in dem Umfang, dass der Fahrer das Fahrerlager erreichen kann. (zB nach Sturz) oder aus Sicherheitsgründen (zB Brillenwechsel).

Die Startnummern sind im Nenngeld enthalten und werden vom Veranstalter ausgegeben. Sie müssen deutlich sichtbar vorne auf dem Motorrad angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden!

7. Schutzkleidung/Helm

  • Die Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung zu tragen.
  • Ein Motorradhelm nach dem aktuellen Stand der Technik im einwandfreien technischen Zustand ist Pflicht.
  • Jeder Fahrer ist für den Zustand und das Tragen seiner Ausrüstung selbst verantwortlich!

8. Training, Start und Rennablauf

Vor dem Start der Einführungsrunde wird die für jeden Fahrer verpflichtende Fahrerbesprechung abgehalten. Die Einführungsrunde sollte genutzt werden um die Strecke kennenzulernen! Spätestens 3 Minuten vor dem Start müssen die Fahrer hinter die Startmarkierung treten.

Der Start erfolgt nach dem „Le-Mans-Verfahren“, d.h. die Fahrer stehen ca. 10 Meter von den Maschinen entfernt. Die Maschinen müssen selbstständig stehen und dürfen nicht von einem Helfer gehalten werden. Auf ein Startsignal hin müssen die Fahrer zu den Maschinen laufen, die Motoren starten, und das Rennen beginnt.

Die Rennstrecke ist zwischen 1 und 3 Meter breit und 5,5 km lang. Die Fahrzeuge müssen vor dem Start im Startbereich sein und werden nach Absolvieren der Einführungsrunde aufgestellt.

Die Startaufstellung richtet sich nach dem Eingang der Nennungen.

Für die Startaufstellung werden nur die fristgerechten Nennungen berücksichtigt. Die Fahrer mit Nachnennungen stehen am Ende des Starterfeldes. (Wird vom Rennleiter vor dem Start entschieden).

Bei einem Frühstart eines Fahrers wird dieser mit einer Zeitstrafe von 5 Minuten belegt (Kein Startabbruch).

Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle, sowie im direkten Zu- und Abfahrtsbereich des Fahrerlagers darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Dem durch Warnwesten gekennzeichneten Streckenpersonal ist stets Folge zu leisten.

Die üblichen Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten. Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten kann zu Zeitstrafen oder zum Wertungsausschluß führen.

Wenn ein Fahrer mit seiner Maschine die Strecke verlässt (z.B Sturz, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen. Strafen können von einer Minute Zeitstrafe, über eine oder mehrere Runden Abzug bis hin zum Wertungsausschluß reichen. Die Höhe der Strafe legt je nach Art des Vergehens der Rennleiter fest.

Flaggensignale:

  • Gelb: Gefahr auf der Strecke/langsam und auf Sicht fahren
  • Gelb geschwenkt: Überholverbot, Hindernis auf der Strecke, langsam fahren
  • Rot: Rennabbruch
  • Grün: Rennen wieder frei gegeben
  • Blau: überholen lassen
  • Schwarz (mit Startnummer): heraus fahren, Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • S/W kariert: Zieleinlauf/Rennende

9. Wertung

  • Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Punkte gesammelt hat bzw. je nach angewendetem Wertungssystem, die meisten Runden gefahren ist, ist Sieger. Bei Punkte- bzw. Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes.
  • Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrer bei unsportlichem Verhalten oder groben Regelverstößen aus der Wertung zu nehmen.
  • Ebenso können Fahrer für das Fehlverhalten ihrer Helfer (zB Rauchen in der Tankzone/Tanken ohne Unterlage) belangt werden.
  • Bei Kürzung der Laufzeit oder vorzeitigem Abbruch wird der Lauf gewertet, wenn mindestens 50 % der offiziellen Renndauer gefahren wurde. Wird ein Lauf früher abgebrochen und kann nicht neu gestartet werden, dann erfolgt keine Wertung. Bei Abbruch eines Laufes müssen sich alle Fahrer im Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt, ob der Lauf neu gestartet, verkürzt gewertet oder nicht gewertet wird.
  • Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die während der Renndistanz mindestens eine Runde absolviert haben. Nach Ablauf der Renndistanz wird der Führende bei der nächsten Zieldurchfahrt abgewunken.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter / Genehmigungen o. Ä.) nicht möglich ist.

10. Umweltschutz

  • Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zum Vorstart).
  • Bei Missachtung dieser Vorschrift können Strafen bis hin zum Wertungsausschluß ausgesprochen werden.
  • Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine flüssigkeitsbindende Unterlage zu verwenden.
  • Das Waschen von Fahrzeugen im Fahrerlager ist verboten!
  • Entstandener Müll ist von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen.
  • Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten.
  • Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen, über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluß führen.

11. Datenschutz

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung, Auswertung und Berichterstattung gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass sie regelmäßig über besondere Angebote informiert werden und ihre Daten zu diesem Zwecke weiter gegeben werden.

12. Sicherheitshinweis(e)

  • Motorsport birgt Gefahren! Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport beinhaltet!
  • Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu testen!
  • Ein freies Fahren von Minderjährigen und Kindern im Bereich der Veranstaltung ist streng untersagt. Bei Missachtung haften die Erziehungsberechtigten für evtl. Schäden!
  • Der Rundkurs ist gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgesperrt, dennoch muss jeder Fahrer auf Sicht fahren!
  • Der Rundkurs ist für Zuschauer oder Begleitpersonen Sperrzone! Die Besucherzone ist im Infoblatt und im Aushang angezeigt.
  • Für alle Fahrer herrscht strengstes Alkoholverbot vor und während des Rennens!
  • Jeder Fahrer ist verpflichtet Erst Hilfe zu leisten!

13. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer

Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei.

Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber

  • dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern,
  • den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen,
  • gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Streckeund dessen/deren Beauftragten und Helfern

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Motorsport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt!

Diese Vereinbarung wird mit der Unterschrift des Haftungsverzichtes (vor Ort aufliegend) allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Aschach an der Steyr
Rameis Racing Team am 28.07.2016

 (Änderungen vorbehalten)




Top